Der Künstler bevorzugt, wenn möglich am Auftrittsort eine beheizte Garderobe oder Aufenthaltsraum, wo man sich umziehen und die Requisiten deponieren
kann. Dieser Raum soll nach Möglichkeit abschliessbar sein. Der Künstler ist in der Programmgestaltung frei. Für Ansprüche des Künstlers aus Unfällen, Personenschäden, Diebstählen, Sachbeschädigungen während der gesamten Dauer, wo der Künstler vor Ort ist (beinhaltet auch der Auf- und Abbau der Technik und Equipment vor Ort), haftet vollumfänglich der Veranstalter. Ton-, Video- und Filmaufnahmen sind nur mit der Bewilligung des Künstlers erlaubt. Der Veranstalter ist verpflichtet,
den Anlass der SUISA anzumelden.
Der Künstler ist komplett frei in der Programmgestaltung.
Je nach gebuchte Show können nicht alle Charaktere aus zeitlichen, technischen und Platzgründen berücksichtigt werden.
Während der Show geht der Künstler gerne auf Wunsch des Veranstalters,
mit frechen, witzigen und persönlichen Anekdoten auf die Gäste ein. Das verleiht oft eine lockere und persönlichen Atmosphäre.
Beim Bauchredner Teil darf der Veranstalter wünschen, welche Bauchredner Puppe
er gerne bevorzugen möchte. Es stehen folgende Optionen zur Verfügung:
1.) Freche Josephine "grünen Haare"
2.) Moderne Josephine "pinken Haare"
(Dies wird im Vorfeld mit dem Veranstalter definiert)
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